Vorankündigung - Verkauf Liebhaberobjekt "Vogel Warte" Ostseebad Prerow
Die Gemeinde Ostseebad Prerow ist Eigentümerin der Flurstücke 301/4 und 302/2 der Flur 2 der Gemarkung Prerow, Lentzallee 3 c. Die beiden Flurstücke haben eine Größe von insgesamt 1.475 m2. Auf dem Grundstück befindet sich das ca. 90 Jahre alte denkmalgeschützte Gebäude, welches sich im Anlagevermögen des Kurbetriebes der Gemeinde Ostseebad Prerow befindet. Das Gebäude ist als "Wohnhaus Vogels Warte" unter der laufenden Nummer 10738 als Baudenkmal in der Kreisdekmalliste des Landkreises Vorpommern-Rügen eingetragen.
Die burgartige Villa wurde in seiner damaligen Nutzung mit ca. 540 m2 als Wohnhaus genutzt. Derzeit befindet es sich jedoch in einem stark baufälligen Zustand und sucht einen Liebhaber, der bereit ist, dem Objekt neues Leben einzuhauchen und seinen besonderen historischen Charme zu bewahren. An der Nordseite des Gebäudes ist ein Turm integriert, der vielfältige Möglichkeiten für eine individuelle Nutzung eröffnet. Die Außenwände bestehen aus Kalksandstein-Mauerwerk und das Gebäude ist mit einem Satteldach aus Dachsteinen gedeckt. Im Inneren sind Holzbalkendecken sowie teilweise Decken hinaus eine Garage, ein altes Waschhaus, Schuppen und weitere Nebengebäude sowie eine alte Kleinkläranlage.
Derzeit wird für die Veräußerung der Grundstücke einschließlich des darauf befindlichen Gebäudes und der Nebenanlagen ein Verkehrswertgutachten erstellt. Dieses Gutachten wird die Grundlage für den späteren Verkaufswert bilden.
Sowohl die Gemeinde Ostseebad Prerow als auch der Kurbetrieb würden sich freuen, wenn dieses besondere Liebhaberobjekt in wohlwollende Hände gelangt und das Gebäude mit seinem historischen Charakter auch künftig ein prägender Bestandteil der Gemeinde bleibt.
Bei der Sanierung des Objektes sind die Vorschriften der Denkmalschutzbehöde des Landkreises Vorpommern-Rügen, als auch die Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 47 der Gemeinde Ostseebad Prerow, sowie die jeweils geltenden Satzungen der Gemeinde zu berücksichtigen.
Diese Veröffentlichung dient zunächst ausschließlich als Vorankündigung.
Bis zur Vorlage und Veröffentlichung des Verkehrsgutachtens können keine weiteren Auskünfte zum Objekt erteilt werden.
Ansprechpartnerin
Amt Darß/Fischland
für die Gemeinde Ostseebad Prerow
Chausseestraße 68 a
18375 Seebad Born a. Darß
susanne.ehms@darss-fischland.de